Wir beraten Sie zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinische Versorgung Sie im Krankheitsfall wünschen und welche unterbleiben soll, wenn Sie nicht mehr für sich entscheiden können.

Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärzt:innen Sie nur behandeln, wenn Sie dem zuvor zugestimmt haben. Ist eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich, liegt die Entscheidung darüber, ob eingewilligt wird oder nicht, bei einem Vertreter (Be­vollmächtigter oder Betreuer). Damit behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger den Patientenwillen auch bei Nicht-Einwilligungsfähigkeit kennen und befolgen können, kann eine vorliegende Patientenverfügung vorgeben, was medizinisch unternommen werden soll. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung legen zudem fest, wer in einem solchen Fall die wichtigen Entscheidungen trifft.

Vordruck Patientenverfügung

Sie können sich hier einen Vordruck einer Patientenverfügung herunterladen.